Barrierefreiheit: Farben
Hintergrundfarben
Ein Aspekt der WCAG 2.1 AA Richtlinie sind Vorgaben in Bezug auf das Kontrastverhältnis von Schriften zum jeweiligen Hintergrund. In OpenOlat werden Linkelement mit zu hellen Farben daher ab Release 19.1 automatisch abgedunkelt, sodass sie den Mindestkontrast gemäss WCAG 2.1 erfüllen. Auf grauem Hintergrund kann dies zu sichtbaren Unterschieden der Schriftfarbe gegenüber dem weissen Hintergrund führen.
In der Regel ist dies nur der Fall, wenn die gewählte Standardfarbe bereits einen sehr tiefen Kontrastwert hat. Dies kann z.B. mit folgendem Tool überprüft werden: https://webaim.org/resources/contrastchecker/
Empfehlungen
A) Wenn die "Corporate Color" über einen tiefen Kontrastwert verfügt, so sollte diese nur in Layoutelementen wie dem Logo oder als Hintergrundfarbe in der Topnavigation präsent sein und nicht als Linkfarbe verwendet werden. Als Linkfarbe könnte verwendet werden:
- eine kontrastreiche Variante der Hauptfarbe
- eine Komplementärfarbe, welche mit der Hauptfarbe harmoniert
- eine sekundäre "Corporate Color"
B) Ist keine alternative Farbe für die Links möglich, so kann die die automatische Kontrastanpassung deaktiviert und wieder die kontrastschwache Hauptfarbe verwendet werden. Wir weisen darauf hin, dass damit keine WCAG AA Konformität erreicht werden kann.
Beispiele
Wir achten darauf, dass der Kontrast (insbesondere der Primärfarben) eine besonders gute Lesbarkeit ermöglicht. Zum Beispiel enthält das Farbwahl-Werkzeug ausschliesslich Farben, die auf Kontrast getestet sind.